Musikverein "St. Hubertus"  e.V.
Niederkail

 

 

Beitragsordnung

des Musikverein „St. Hubertus“ Niederkail  e. V.

1.  Grundlage

Die Regelungen dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in den §§ 4, 5, 6, 7 und 8 der Satzung in der Fassung vom 17.03.2012

 

2.  Solidaritätsprinzip

Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins.

Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.

 

3.  Beschlussfassung und Bekanntgabe

3.1    Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 01.04.2017 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

3.2    Die Beitragsordnung wird entsprechend dem § 10 Abs. 2 der Satzung des Musikvereins „St. Hubertus“ Niederkail e. V. bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.

3.3    Mitgliedern, die nach Inkrafttreten der jeweils aktuellen Beitragsordnung neu dem Verein beitreten, wird die aktuell gültige Beitragsordnung ausgehändigt. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung und damit für Neumitglieder verbindlich.

 

4.  Regelungen

4.1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die

       Zukunft bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

4.2  Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus Anlage A dieser Beitragsordnung

4.3  Ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten kann in sozialen Härtefällen

       gestellt werden. Über diesen Antrag entscheidet der geschäftsführenden Vorstand nach Anhörung

       und Prüfung der vorgelegten Nachweise.

4.4  Es ist die Pflicht eines jeden Mitglieds, Anschriften und Kontenänderungen umgehend mitzuteilen.

       Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

             4.5  Mit Abgabe der Beitrittserklärung wird der volle Beitrag für das laufende Kalenderjahr fällig.

4.6  Der Austritt aus dem Verein ist grundsätzlich nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.

       Ausnahmen können z. B. Wohnortswechsel, schulische, ausbildungsbedingte oder sonstige

       berufliche Gründe sein. Der Austritt ist mindestens drei Monate vorher dem Vorstand gegenüber

       schriftlich zu erklären. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit

       auch die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.

4.7  Der Jahresbeitrag wird zum 30. April des Jahres fällig. Die Beiträge des Vereins werden durch SEPA-

       Lastschriftmandat im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit

       widerrufen werden. Es gelten die bankenüblichen Verfahrensregelungen.

 

 Niederkail, den 08. April 2017

Anlage A

Zur Beitragsordnung des Musikverein „St. Hubertus“ Niederkail  e. V.

1.      Aktive Mitglieder

                                                                                                   Aktive Mitglieder sind beitragsfrei

2.      Fördernde Mitglieder

förderndes Mitglied                                                                                              14,00 € / jährlich

ermäßigter Beitrag für Rentner                                                                            7,00 € / jährlich

Familien (Kinder bis zum 18. Lebensjahr)                                                      25,00 € / jährlich

höherer freiwilliger Beitrag                                                                                                 ist möglich

 

3.            Ehrenmitglieder

                                                                                                     Ehrenmitglieder sind beitragsfrei

 

Niederkail, den 08. April 2017